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Ein Gesellschaftsvertrag sieht so aus:

Pflichten der Gesellschafter:

- Herr Kern bringt zum Gesellschaftsbeginn sein Einzelunternehmen ein mit:



Maschinen : 1200000€

Betriebsausstattung : 210000€

Barmittel : 60000€

Schulden : 520000€



- Frau Engel bringt zu Gesellschaftsbeginn ein:

Grundstück : 430000€



Rechte der Gesellschafter:

- Herr Kern erhält vom Jahresgewinn als Vergütung vorab einen Betrag in Höhe von 36000€

- Die Gesellschafter erhalten eine Verzinsung ihrer Einlage in Höhe von 6%, der verbleibende Rest des Jahresgewinns wird im Verhältnis von 2(Kern) zu 1(Engel) verteilt.

- Gewinnanteile werden zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ausgezahlt, sofern sich nicht beide Gesellschafter einig sind, dass sie in der Gesellschaft verbleiben sollten.

- Privatentahmen sind nur in gegenseitigem Einvernehmen zulässig.

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Am Ende des ersten Geschäftsjahres weisen die Kapitalkonten der Gesellschafter nach Buchung der Gewinnanteile und Privatentnahmen folgende Endbestände auf:

Kern: 1034940€ und Engel 448770€

Privatentnahmen von Engel: 30000 am 30.März und von Kern 18000 am 30.Juni

Die Anfangskapitalien der Gesellschafter ensprachen den Einlagen laut Gesellschaftvertrag

Aufgabe 1: Errechne den Reingewinn des ersten Geschäftsjahres

Aufgabe 2: Wieviel € beträgt die Selbstfinanzierung im ersten Geschäftsjahr?

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