Ein Gesellschaftsvertrag sieht so aus:
Pflichten der Gesellschafter:
- Herr Kern bringt zum Gesellschaftsbeginn sein Einzelunternehmen ein mit:
Maschinen : 1200000€
Betriebsausstattung : 210000€
Barmittel : 60000€
Schulden : 520000€
- Frau Engel bringt zu Gesellschaftsbeginn ein:
Grundstück : 430000€
Rechte der Gesellschafter:
- Herr Kern erhält vom Jahresgewinn als Vergütung vorab einen Betrag in Höhe von 36000€
- Die Gesellschafter erhalten eine Verzinsung ihrer Einlage in Höhe von 6%, der verbleibende Rest des Jahresgewinns wird im Verhältnis von 2(Kern) zu 1(Engel) verteilt.
- Gewinnanteile werden zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ausgezahlt, sofern sich nicht beide Gesellschafter einig sind, dass sie in der Gesellschaft verbleiben sollten.
- Privatentahmen sind nur in gegenseitigem Einvernehmen zulässig.
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Am Ende des ersten Geschäftsjahres weisen die Kapitalkonten der Gesellschafter nach Buchung der Gewinnanteile und Privatentnahmen folgende Endbestände auf:
Kern: 1034940€ und Engel 448770€
Privatentnahmen von Engel: 30000 am 30.März und von Kern 18000 am 30.Juni
Die Anfangskapitalien der Gesellschafter ensprachen den Einlagen laut Gesellschaftvertrag
Aufgabe 1: Errechne den Reingewinn des ersten Geschäftsjahres
Aufgabe 2: Wieviel € beträgt die Selbstfinanzierung im ersten Geschäftsjahr?