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Beweisen Sie die Transformationsregel für komplexe Integrale in der folgenden Formulierung.

Dazu seien D, D´ ⊂ ℂ offene Mengen und g : D → D´ eine holomorphe Abbildung mit stetiger Ableitung g´.

Ferner sei C eine stetige, rektifizierbare Kurve in D und C´ ⊂ D´ die Bildkurve bei Anwendung der Abbildung g. Zeigen Sie, dass dann für jede stetige Funktion f : D´ → ℂ gilt:

 c∫ f(z) dz = c∫ f (g(ζ)) g´(ζ) dζ

Gilt das auch noch, wenn g : D → D´ lediglich als stetig reell differenzierbar vorausgesetzt wird?



KANN MIR BITTE JMD HELFEN? ICH WEI? NICHT WIE MAN SOWAS MACHT

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