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Aufgabe: Signifikanztest - linksseitig oder rechtsseitig?



Problem/Ansatz:


Zwei Fragen:


1. Wenn ich nach einem zweiseitigen Signifikanztest den Verwerfungsbereich angeben muss, setzt sich dieser aus zwei Intervallen zusammen. Wie schreibe ich das auf? V=[a;b ^ c;d]? Oder vielleicht V1=[a;b] V2[c;d]?


2. Wenn es beispielsweise heißt, die Wahrscheinlichkeit für etwas liegt bei mindestens 90%, und ich bin anderer Meinung, dann will ich doch zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit niedriger als 90% ist. Sprich, ich teste linksseitig: H0:p>=0.9 und H1:p<0.9. Warum ist das bei der folgenden Aufgabe nicht der Fall?:


"Eine Firma stellt für Werbezwecke billige Kugelschreiber her. Sie garantiert über 90% funktionsfähige Kugelschreiber. Ein Großabnehmer reklamiert eine Sendung. Vor einer Verhandlung über Schadensersatz soll ein einseitiger Signifikanztest auf dem Signifikanzniveau alpha=5% durchgeführt werden.

Der Hersteller möchte H0:p=0.9 gegen H1:p<0.9 testen, der Großkunde dagegen H0:p=0.9 gegen H1:p>0.9."


Der Großkunde fordert doch Schadensersatz, weil er der Auffassung ist, dass es weniger als 90% der Kugelschreiber funktionstüchtig sind. Warum testet er dann rechtsseitig?


Vielen Dank im Voraus.

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setzt sich dieser aus zwei Intervallen zusammen

\(V = [0, 5] \cup [95, 100]\)

Der Hersteller möchte H0:p=0.9 gegen H1:p<0.9 testen

Wahrscheinlichkeit, dass H1 angenommen wird falls p=0.9 stimmt, ist ca 5%. In diesen Fällen muss der Hersteller Schadenersatz leisten.

der Großkunde dagegen H0:p=0.9 gegen H1:p>0.9."

Wahrscheinlichkeit, dass H0 angenommen wird falls p=0.9 stimmt, ist ca 95%. In diesen Fällen muss der Hersteller Schadenersatz leisten.


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Bei der 2. Frage ging es mir jedoch nicht um die Entscheidungsregel, sondern warum der Großkunde rechtsseitig testet, obwohl er beweisen will, dass weniger als 90% der Kugelschreiber funktionstüchtig sind.

Ich entschuldige mich, falls die Formulierung unklar war.

obwohl er beweisen will, dass weniger als 90% der Kugelschreiber funktionstüchtig sind.

Im Moment verhandeln die beiden Parteien noch über die Testmodalitäten. Und da möchte der Großkunde durch Wahl der Hypothesen die Beweispflicht auf den Händler abwälzen.

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