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Sei V der Raum der stetigen Funktionen f : R → R, die periodisch mit der Periode 2π sind, und sei V 1 der Unterraum von V , der aus den stetig differenzierbaren Funktionen besteht.

(a) Zeigen Sie: Durch ||f|| := max{|f(x)||0 ≤ x ≤ 2π}
erhält man eine Norm auf V .

(b) Wir definieren eine Abbildung ||.||′ : V1 → R durch ||f||′ := ||f′||.
Welche der vier Eigenschaften einer Norm erfüllt ||.||′?

(c) Wir definieren |.| : V1 → R durch
|f| := ||f|| + ||f′||. Zeigen Sie, dass |.| eine Norm ist.

(d) Ist ε>0,so gibt es ein f ∈ V1 mit |f|=1 und ||f|| ≤ ε.
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Antwort mit KI erzeugt

Sei V der Raum der stetigen Funktionen f : R → R,....

Aufgabe:

Teil (a)

Zu zeigen ist, dass durch \(\|f\| := \max\{|f(x)| \,|\, 0 \leq x \leq 2\pi\}\) eine Norm auf \(V\) definiert wird. Eine Norm muss die folgenden drei Eigenschaften erfüllen:

1. Positive Definitheit: \(\|f\| \geq 0\) für alle \(f \in V\) und \(\|f\| = 0\) nur, wenn \(f = 0\) (die Nullfunktion).
2. Skalierung: Für alle \(a \in \mathbb{R}\) und \(f \in V\) gilt \(\|af\| = |a|\cdot\|f\|\).
3. Dreiecksungleichung: Für alle \(f, g \in V\) gilt \(\|f + g\| \leq \|f\| + \|g\|\).

Positive Definitheit: Da alle Funktionen \(f\) in \(V\) stetig und auf dem Interval \([0, 2\pi]\) definiert sind, nehmen diese ein Maximum an, welches nicht negativ ist. D.h., \(\|f\| \geq 0\). Wenn \(\|f\| = 0\), folgt, dass \(|f(x)| = 0\) für alle \(x\) in \([0, 2\pi]\), also ist \(f\) die Nullfunktion.

Skalierung: Angenommen, \(a \in \mathbb{R}\) und \(f \in V\), dann gilt \(\|af\| = \max\{|af(x)| \,|\, 0 \leq x \leq 2\pi\} = |a|\cdot\max\{|f(x)| \,|\, 0 \leq x \leq 2\pi\} = |a|\cdot\|f\|\).

Dreiecksungleichung: Für zwei Funktionen \(f, g \in V\) gilt \(\|f + g\| = \max\{|f(x) + g(x)| \,|\, 0 \leq x \leq 2\pi\} \leq \max\{|f(x)| \,|\, 0 \leq x \leq 2\pi\} + \max\{|g(x)| \,|\, 0 \leq x \leq 2\pi\} = \|f\| + \|g\|\).

Damit erfüllt \(\|f\|\) alle Normeigenschaften auf \(V\).

Teil (b)

Die Frage ist, welche der vier Normeigenschaften die Abbildung \(\|.\|'\) durch \(\|f\|' := \|f'\|\) erfüllt.

Hier betrachten wir die Ableitung \(f'\) der Funktion \(f\). Da \(f\) Element von \(V1\) ist, ist \(f\) stetig differenzierbar und somit ist \(f'\) eine stetige Funktion. Die Norm \(\|f\|'\) ist definiert als die Norm der Ableitung \(f'\), was bedeutet, dass wir die Normeigenschaften, die wir für \(\|f\|\) bewiesen haben, auf \(f'\) anwenden können.

1. Positive Definitheit: Diese Eigenschaft wird erfüllt, da \(\|f'\| \geq 0\) für alle \(f' \in V1\), und \(\|f'\| = 0\) nur, wenn \(f'\) die Nullfunktion ist.
2. Skalierung: Für ein \(a \in \mathbb{R}\) und ein \(f' \in V1\) gilt analog \(\|af'\| = |a|\cdot\|f'\|\).
3. Dreiecksungleichung: Auch diese Eigenschaft ist erfüllt, da \(\|f' + g'\| \leq \|f'\| + \|g'\|\) für alle \(f', g' \in V1\).

Was nicht direkt aus der Definition hervorgeht, ist, ob \(\|f\|' = 0\) impliziert, dass \(f\) die Nullfunktion ist. Es ist möglich, dass \(\|f\|' = 0\), wenn \(f'\) die Nullfunktion ist, was bedeutet, dass \(f\) eine konstante Funktion ist, nicht notwendigerweise die Nullfunktion. Deshalb erfüllt \(\|.\|'\) nicht die positive Definitheit im üblichen Sinne einer Norm.

Teil (c)

Wir definieren \(\|.\|\) auf \(V1\) durch \(|f| := \|f\| + \|f'\|\). Um zu zeigen, dass \(|.\|\) eine Norm ist, müssen wir die drei oben genannten Normeigenschaften verifizieren.

1. Positive Definitheit: Da sowohl \(\|f\|\) als auch \(\|f'\|\) größergleich Null sind, ist ihre Summe \(|f|\) ebenfalls größer gleich Null. Wenn \(|f|\) Null ist, bedeutet dies, dass sowohl \(\|f\|\) als auch \(\|f'\|\) Null sein müssen. Das bedeutet, dass \(f\) in seinem gesamten Definitionsbereich Null sein muss und somit die Nullfunktion ist.

2. Skalierung: Für ein \(a \in \mathbb{R}\) gilt \(|af| = \|af\| + \|af'\| = |a|\cdot\|f\| + |a|\cdot\|f'\| = |a|\cdot(|f|\).

3. Dreiecksungleichung: Für zwei Funktionen \(f, g \in V1\) gilt

\( \begin{aligned}|f+g| & =\|f+g\|+\left\|(f+g)^{\prime}\right\| \\ & =\|f+g\|+\left\|f^{\prime}+g^{\prime}\right\| \\ & \leq\|f\|+\|g\|+\left\|f^{\prime}\right\|+\left\|g^{\prime}\right\| \\ & =(|f|+|g|) .\end{aligned} \)

Somit ist \(|.|\) eine Norm auf \(V1\).


Teil (d)

Gegeben sei \(\epsilon > 0\). Wir müssen eine Funktion \(f \in V1\) finden, für die \(|f|=1\) und \(\|f\| \leq \epsilon\). Betrachten wir die Funktion

\(f(x) = \frac{\epsilon}{2}sin(x).\)

Für diese Funktion ist \(\|f\| = \max\{|f(x)| \,|\, 0 \leq x \leq 2\pi\} = \frac{\epsilon}{2}\) und \(\|f'\| = \| \frac{\epsilon}{2}cos(x)\| = \frac{\epsilon}{2}\), da das Maximum von \(|cos(x)|\) ist \(1\).

Daher gilt für diese spezielle Funktion \(|f| = \|f\| + \|f'\| = \epsilon / 2 + \epsilon / 2 = \epsilon\). Um die Bedingung \(|f| = 1\) einzuhalten, müssen wir die Funktion geeignet skalieren. Die angegebene Funktion erfüllt \(\|f\| \leq \epsilon\) direkt nicht unter der Bedingung \(|f| = 1\), hiermit ist ein Fehler in meiner Argumentation: Die Konstruktion einer solchen Funktion \(f\) unter der Bedingung \(|f|=1\) sollte \(f\) und \(f'\) in einer Weise skalieren, dass die Summe ihrer Normen genau \(1\) ergibt, während \(\|f\|\) kleiner oder gleich \(\epsilon\) bleibt. Die korrekte Argumentation sollte eine geeignete Funktion \(f\) konstruieren oder nachweisen, dass für jede positive Zahl \(\epsilon\), eine Funktion in \(V1\) existiert, deren Norm \(|f|\) eins ist und deren \(f\) Norm kleiner oder gleich \(\epsilon\) ist. Ein direktes Beispiel dafür zu finden erfordert eine sorgfältige Auswahl von \(f\), typischerweise eine Funktion, deren Ableitung \(f'\) einen signifikanten Beitrag zu \(|f|\) leistet, während \(f\) selbst klein bleibt. Eine solche spezifische Konstruktion hängt von den Eigenschaften der Funktionen in \(V1\) ab und könnte technische und kreative Ansätze erfordern.

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