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Hallo liebe Lounge,

ich hätte gerne einen Kommentar von euch zu folgender Herleitung des Flächeninhalts eines beliebigen Dreiecks. Ist diese stringent?

z.Z. Flächeninhalt Dreieck AD=0.5*g*h

Voraussetzung: Flächeninhalt eines Rechecks AR=a*b=g*h


Betrachtet man zunächst spitzwinklige Dreiecke und ihren Grenzfall, das rechtwinklige Dreieck, so liegen die Höhen immer innerhalb des Dreiecks (bzw. auf einer der Katheten).

Bildschirmfoto 2020-04-22 um 13.33.01.png

Die Höhe teilt das Dreieck in zwei Dreiecke. Diese sind jeweils kongruent zu dem Dreieck, welches das Rechteck auf der entsprechenden Seite komplettiert.

AR= g*h, woraus folgt, dass 2*AD=AR, somit AD=0.5*g*h.

Bleibt die Formel zu zeigen für stumpfwinklige Dreiecke:

Bildschirmfoto 2020-04-22 um 13.38.20.png

= 0.5*h*g.


Anm. Für rechtwinklige Dreiecke ergeben sich sofort zwei kongruente Dreiecke im Rechteck, sodass die Formel folgt.


Was haltet ihr davon?

Insbesondere die Frage, ob man die Fallunterscheidung machen muss...



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Ist OK, und wenn du so vorgehst musst du die Fallunterscheidung machen.

Oft wird das ja auf dem Umweg über das Parallelogramm gemacht und dann :

Dreieck ist ein halbes Parallelogramm (Punktspiegelung an einer Seitenmitte.)

Avatar von 288 k 🚀

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