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Ein Nahverkehrsunternehmen hat es sich zum Ziel gesetzt, seine Omnibus-Flotte hinsichtlich des Sicherheits- und Funktionszustands zu untersuchen. Es werden unter anderem folgende Größen betrachtet:

• Zustand der Bremsen (sofort wechseln, bald wechseln, in Ordnung)
• Kilometerstand
• Sauberkeit des Fahrzeuges (schlecht, mäßig, gut)
• Datum der nächsten Hauptuntersuchung („TÜV“)
• Auslastung (Fahrgäste) im vergangenen halben Jahr.
Da das Unternehmen unter akuter Personalnot leidet, muss vorab geplant werden, wie detailliert die
Untersuchungen ausgeführt werden sollen.
1) Bei welchen der vorliegenden Größen ist eine Vollerhebung angebracht, bei welchen reicht eine
Teilerhebung aus? Begründen Sie kurz Ihre Antwort!
2) Geben Sie an, wie die vorliegenden Größen skaliert sind

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Der Zustand der Bremsen: Busse müssen nach dem ersten Betriebsjahr alle 6 Monate überprüft werden (alle 3 Monaten ab dem vierten Betriebsjahr). Es kann davon ausgegangen werden, dass diese gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsintervalle ausreichen um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Möchte das Unternemen feststellen, ob diese Prüfungsintervalle tatsächlich ausreichen, dann reicht eine Teilerhebung. Skalenart ist eine Ordinalskala.

Eine Vollerhebung des Kilometerstandes kann preiswert durchgeführt werden (nämlich durch die Fahrer). Skalenart ist eine Verhältnisskala.

Eine Vollerhebung der Sauberkeit kann preiswert durchgeführt werden (nämlich durch die Fahrer). Skalenart ist eine Ordinalskala.

Datum der nächsten Hauptuntersuchung ebenfalls. Hier ist aber im Gegensatz zum Kilometerstand und zur Sauberkeit eine Teilerhebung vollkommen unangebracht, da es zu Betriebsstörungen kommt, wenn Busse unvorhergesehen zur HU müssen und gegen Gesetzte verstoßen wird wenn sie nicht rechtzeitig zur HU geschickt werden. Skalenart ist eine Intervallskala.

Erhebung der Auslastung ist mit erheblichen zusätzlichen Personalaufwand verbunden, da dieses Aufgabe nicht dem Fahrer übertragen werden sollte. Die Auslastung ist weder sicherheitsrelevant, noch gesetzlich geregelt. Deshalb reicht eine Teilerhebung. Skalenart ist eine Verhältnisskala.

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