Hallo,
man kann mithilfe des Auswahlaxioms (bzw. Lemma von Zorn) nicht-stetige Lösungen g : R→R zu der Funktionalgleichung g(x+y)=g(x)g(y)(1) finden. Man kann sogar zeigen, dass jede Lebesgue-messbare Lösung schon stetig sein muss. Ich würde also vermuten, dass man ohne AC keine unstetige Lösung finden kann.
Nun erstmal ein paar Beobachtungen: Sei g : R→R eine Lösung von (1)
(i) Falls g(x0)=0 für ein x0∈R, dann gilt bereits g(x)=0 für alle x∈R.
(ii) Für x∈R ist g(2x)=g(x)2≥0
Jede unstetige Lösung von (1) muss also überall echt positiv sein.
Zusammenhang zur Cauchy Funktionalgleichung:
f : R→R löst die Cauchy Funktionalgleichung, falls (für alle x,y∈R): f(x+y)=f(x)+f(y)(2)
Es ist sicherlich bekannt, dass jede stetige Lösung zu (2) die Form f(x)=cx für ein c∈R hat.
Wenn nun f eine Lösung von (2) ist, dann ist g(x) : =ef(x) eine Lösung zu (1). Wenn darüber hinaus f unstetig (bzw. nicht Lebesgue messbar) ist, dann ist auch g unstetig (bzw. nicht Lebesgue messbar), denn nach (ii) gilt f(x)=log(g(x)).
Es reicht also eine unstetige Lösung zu (2) zu finden.
Unstetige Lösung der Cauchy Funktionalgleichung:
Man kann zeigen: Es gibt eine Menge B⊆R, sodass sich jedes x∈R eindeutig als endliche Linearkombination von Elementen aus B über Q schreiben lässt. Das heißt für jedes x∈R\{0} existieren eindeutige mx∈N,λ1,…,λmx∈Q\{0},b1,…,bmx∈B mit x=i=1∑mxλibi
(Stichwort (Hamel-)Basis, betrachte R als Vektorraum über Q. Für die Existenz braucht man AC / Lemma von Zorn. Man kann auch bspw. 1∈B wählen.)
Jetzt reicht es f auf den Elementen aus B zu definieren und man erhält eine Q-lineare Abblidung die insbesondere (2) erfüllt. Auf diesem Weg kann man sicherlich erreichen, dass f nicht die Form f(x)=cx hat und damit auch nicht stetig (und auch nicht Lebesgue messbar) ist.