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Aufgabe: Wir betrachten eine Differentialgleichung der Form y′(t) = f(y(t)),
für rechte Seiten f : X → R mit X ⊆ R. Zeigen Sie folgende Aussage: Ist y : (a, b) → X eine Lösung mit a, b ∈ R, so ist z : (a − α, b − α) → X, z(t) := y(t + α) für α ∈ R ebenfalls eine Lösung.


Problem/Ansatz: Meine Idee war zu zeigen, dass z‘(t) = f(z(t)) ist also z‘(t) = y‘ (t + α)  aber für weiter und warum schaue ich das Intervall (a − α, b − α) an?

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1 Antwort

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Das Intervall brauchst du doch nur, damit zz wohldefiniert ist, da yy ja nur auf (a,b)(a,b) definiert ist, kann zz ja dann nur auf (aα,bα)(a-\alpha, b-\alpha) definiert sein aufgrund der Verschiebung.

Avatar von 21 k

Ah stimmt, macht sinn, danke.

Aber macht es Sinn zu zeigen, dass z‘(t) = f(z(t)). Also z‘(t) = y‘(t+α) aber wie weiter, wie kommt man dann auf f(z(t))

Da yy die DGL löst, gilt y(t+α)=f(y(t+α))y'(t+\alpha)=f(y(t+\alpha)). Was kannst du daraus schlussfolgern?

daraus müsste folgen, dass f(y(t+α)) = f(z(t)), also gilt es als Lösung

Genau. Also gilt z(t)=f(z(t))z'(t)=f(z(t)).

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