Frage(neu formuliert):
mich verwirrt etwas bei der Formulierung der Induktionsvoraussetzung bei der vollständigen Induktion.
Anhand folgenden Beispiels: http://mathedia.com/analysis/vollstaendige-induktion/die-potenzmenge…
Ich würde gerne Wissen, ob beiden Formulierungen der Induktionsvoraussetzung anwendbar sind: Es existiert ein n, mit n≥0 für das gilt: P(M) hat 2n Elemente und der Annahme: Für alle n, mit n≥0 hat P(M) 2n Elemente?
Für mich macht beides Sinn, jedoch scheint mir die erste Variante etwas kritisch zu sein, wenn es darum geht, die Induktionsvoraussetzung innerhalb des Beweise zu benutzen.
Im Beispiel: P(M_n) hat nach Voraussetzung 2n Elemente.
Das gilt doch nur dann, wenn man davon ausgeht, dass die Behauptung für alle n gilt. Oder gilt es auch für die IV:
Es existiert ein n, mit n≥0 für das gilt: P(M) hat 2n Elemente
?
Habe jetzt öfters bei Induktionsbeweisen beide Varianten genutzt, war das ein Fehler?