Alltagsüberlegungen eines Vermieters:
Aufgrund zunehmender Wohnungsknappheit beschloss der Stadtrat der Stadt S, Vermieter zur Vermietung ungenutzten Wohnraums zu verpflichten.
Der Vermieter V besitzt auf der Gemarkung der Stadt S ein Grundstück G. Der Grundriss zeigt die Anordnung der drei Wohngebäude G1,G2,G3 auf dem Grundstück G:
~draw~ dreieck(-3|0 3|0 1|2);polygon(-3|0 3|0 3|-6 -3|-6 );polygon(3|0 1|2 3|4 5|2);polygon(-3|0 1|2 -1|6 -5|4);;punkt(0|-3 "G1");punkt(3|2 "G2");punkt(-2|3 "G3");zoom(10) ~draw~
Maßstab 1 LE : 2,5 Meter
In Gebäude G1 wohnt der alleinstehende V. Aufgrund des Beschlusses, ist dieser verpflichtet, einen Teil seines Wohnraumes in G1 als Mietsache zur Verfügung zu stellen. V möchte keinesfalls, dass sein restlicher Wohnraum kleiner, als der bereits vermietete Wohnraum im Gebäude G3 sein soll. Die neue Mietfläche soll nicht kleiner als die Grundfläche des Gebäudes G2 sein.
Der Statiker U versichert V, er könne nur zu den Außenwänden parallel verlaufende Trockenbauwände einziehen. Gleichfalls möchte er sicherstellen, dass die beiden entstandenen Wohneinheiten im Gebäude G1 durch eine Tür Zugang zum begrünten dreieckigen Innenhof aufweisen. Wie muss V die neue Zwischenwand platzieren, um hohen Strafgebühren zu entgehen?