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Aufgabe:

Seien N und M zwei abzählbare Mengen und ƒ: N → M injektiv. Dann sind N und M gleich groß. Ist diese Aussage wahr oder falsch?


Problem/Ansatz:

Da injektiv f(x1) = f(x2) ⇒ x1 = x2 bedeutet habe ich dies über einen Kontrapositionsbeweis versucht zu zeigen.

Zu zeigen gilt also: x1 ≠ x2 ⇒ f(x1) ≠ f(x2) 

Sei N = {1,4} und M = {2, 3, 4} (also beides sind abzählbare Mengen)

so gilt für eine Funktion ƒ(x) = x + 1 also

x1 = 1 ≠ 4 = x2 ⇒ f(x1) = 1+1 = 2 ≠ 5 = 4 + 1 = f(x2)

die Aussage der Injektivität über die Mengen M und N ist wahr, jedoch sind beide Mengen nicht gleich groß.


Kann man den Beweis so führen?

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Du musst in deinem Beispiel noch eine 5 in M reintun.

Ansonsten ist das ein Gegenbeispiel :-)

Kommt auch darauf an, wie ihr abzählbar definiert habt.

Manche Autoren unterscheiden zwischen

abzählbar (Das wäre gleichmächtig zu ℕ.) und

"höchstens abzählbar" da sind dann die endlichen Mengen mit dabei.

1 Antwort

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Seien N und M zwei abzählbare Mengen und ƒ: N → M injektiv. Dann sind N und M gleich groß.

Um diese Aussage zu widerlegen, genügt es,

  • eine Menge N,
  • eine Menge M und
  • eine injektive Funktion \(f: N\to M\) also mit Definitionsmenge \(N\) und Wertemenge \(M\)

anzugeben, so dass \(N\) und \(M\) nicht gleich groß sind.

N = {1,4} und M = {2, 3, 4}
...
ƒ(x) = x + 1

Wenn dein \(N\) die Definitionsmenge von \(f\) sein soll, dann ist dein \(M\) nicht die Wertemenge. Dieses Beispiel ist dehalb ungeeignet, obige Aussage zu widerlegen.

Avatar von 105 k 🚀

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