Eine Firma beauftragt eine Gießerei, Gusseisenstäbe mit einer Zugfestigkeit von 275 N/m2 herzustellen. Die Firma erhält eine Lieferung von 20 Stäben. Bei einer Kontrolle dieser Gusseisenstäbe werden folgende Zugfestigkeiten (in N/mm2 ) festgestellt:
273,287,309,295,274,259,271,276,277,283,295,287,245,278,264,255,265,253,299,256
Stäbe, deren Zugfestigkeit nicht im Intervall [xˉ−2s,xˉ+2s] liegen, gelten als Ausschuss. Der Auftraggeber verlangt, dass der Ausschussanteil der gelieferten Ware höchstens 5% betragen darf. Ist diese Abnahmeforderung in der Lieferung erfüllt?