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Eine Firma beauftragt eine Gießerei, Gusseisenstäbe mit einer Zugfestigkeit von 275 N/m2 275 \mathrm{~N} / \mathrm{m}^{2} herzustellen. Die Firma erhält eine Lieferung von 20 Stäben. Bei einer Kontrolle dieser Gusseisenstäbe werden folgende Zugfestigkeiten (in N/mm2 \mathrm{N} / \mathrm{mm}^{2} ) festgestellt:

273,287,309,295,274,259,271,276,277,283,295,287,245,278,264,255,265,253,299,256 273,287,309,295,274,259,271,276,277,283,295,287,245,278,264,255,265,253,299,256

Stäbe, deren Zugfestigkeit nicht im Intervall [xˉ2s,xˉ+2s] [\bar{x}-2 s, \bar{x}+2 s] liegen, gelten als Ausschuss. Der Auftraggeber verlangt, dass der Ausschussanteil der gelieferten Ware höchstens 5% 5 \% betragen darf. Ist diese Abnahmeforderung in der Lieferung erfüllt?

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Es ist xˉ=275,05\bar x = 275,05 und s=17,08s = 17,08. Damit ist

      [xˉ2s;xˉ+2s]=[240,90;309,20] [\bar{x}-2 s; \bar{x}+2 s] = [240,90; 309,20].

Kein Stab liegt außerhalb dieses Bereiches.

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