Ergänzende Antwort (Kathetensatz ist natürlich der Königsweg):
Auch in den beiden Spezialfällen G=B (und somit AB=AE) bzw. G=C (und somit AE=2*AB) ergibt sich z² als Größe der Rechtecksfläche.
Da die Aufgabenstellung eine alleinige Abhängigkeit von z suggeriert, müsste berreits die Lösung des Spezialfalls auch die allgemeine Lösung sein.