Zur Gleichmächtigkeit von R und (0,1)
Betrachte die Abbildung f : R→(−1,1),x↦1+∣x∣x.
Diese Abbildung ist eine Bijektion, wie man "leicht" nachweisen kann.
Ferner betrachten wir die Funktion g : (−1,1)→(0,1),x↦21(x+1).
Auch diese Abbildung ist offenbar eine Bijektion.
g∘f : R→(0,1) ist dann eine Bijektion und damit
ist die Gleichmächtigkeit von R und (0,1) gezeigt.
Zum Nachweis der Gleichmächtigkeit von (0,1) mit P(N)
mache ich mir angesichts der vielen Spezialfälle das Leben leichter:
Betrachte die offenbar injektive Abbildung
h : P(N)→(0,1) definiert durch
h(M)=10−1+∑i∈M10−(i+2).
Dies ist eine injektive Abbildung, aus der sich ∣P(N)∣≤∣(0,1)∣
ergibt. Andererseits ist P(N) überabzählbar,
d.h. ∣N∣<∣P(N)∣≤∣(0,1)∣=c.
Gemäß der Continuumhypothese ist daher ∣P(N)∣=∣(0,1)∣.