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Guten Morgen,

ich möchte einen berechneten Wert mit einem Messwert im Bezug auf die Sigma-Umgebung vergleichen. Lediglich ein Wert ist unsicherheitsbehaftet. Anscheinend wird dann lediglich die Standardabweichung dieses unsicherheitsbehafteten Messwertes benötigt.

Welche Art der Aussage treffe ich?

Könnte man z.B. sagen:

Beide Werte liegen "2 sigma" auseinander (wenn der Abstand zwischen beiden Werten größer ist als die Messunsicherheit) oder "die Abweichung liegt innerhalb der Fehlergenauigkeit" (wenn der Abstand kleiner als die Messunsicherheit ist)?

Danke und viele Grüße!

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Aloha :)

Die fehlerbehaftete Messgröße wird bestimmt in einer Formel weiter verarbeitet. Nach dieser Formel richtet sich dann auch, wie stark der Messfehler zu einem Fehler des Ergebnisses dieser Formel wird.

Für die Gauß'sche Fehlerfortpflanzung wird der Fehler \(\delta x\) einer Messgröße \(x\) in einfacher Genauigkeit (\(1\sigma\)-Intervall) angegeben, d.h. \(68,27\%\) der Messwerte liegen im Intervall \(\left[x-\delta x|x+\delta x\right]\). Dann liegen \(95,45\%\) aller Werte im \(2\sigma\)-Intervall \(\left[x-2\delta x|x+2\delta x\right]\).

Wenn der Messwert digital erfasst wurde, liegen 100% der Werte innerhalb der Messunsicherheit, die der Hersteller angibt. Diese Herstellerangabe musst du daher vor der formalen Verwendung als Messfehler auf das \(1\sigma\)-Intervall herunterrechnen, also so verkleinern, dass \(68,27\%\) der Werte darin zu finden sind. Das passiert mit dem berühmten Korrektur-Faktor \(0,577\) bzw. \(\frac{1}{\sqrt3}\).

Das ist alles interantional genormt. Details findest du hier:

https://www.bipm.org/documents/20126/2071204/JCGM_100_2008_E.pdf/cb0ef43f-baa5-11cf-3f85-4dcd86f77bd6

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