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Eine Gemeindebestimmung besagt,dass ein Baum nur dann ohne Gehnemigung gefällt werden darf,wenn sein Stammdurchmesser kleiner als 20cm ist.Dieser kann nicht direkt gemessen werden,es sei den man fällt den Baum.Beschreibe eine Methode ,wie man den mittleren Stammdurchmesser bestimmen kann.Ermöglicht diese Bestimmung immer eine eindeutige Entscheidung?

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Man kann doch den Umfang messen und dann mit der Formel

   u = d * pi   den Durchmesser ausrechnen.

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