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Eine Malergesellin in der Funktion einer Vorarbeiterin hat in einem Monat an 22 Tagen (4 Arbeitswochen und Donnerstag und Freitag) gearbeitet. In der regulären Arbeitszeit hat sie 12 Stunden eine Vollatemschutzmaske tragen müssen (Zuschlag 20%) und hat an einem anderen Arbeitsplatz 18 Stunden lang mit einem Sicherheitsgurt und einer Fangleine arbeiten müssen (Zuschlag 10%). Die Vorarbeiterin wird nach Tarif mit 115% des Ecklohns bezahlt.Der Ecklohn beträgt zur Zeit noch 14,41€.

a) Berechnen Sie zuerst den normalen Stundenlohn der Vorarbeiterin.
b) Berechnen Sie dann die Stundenlöhne unter Berücksichtigung der genannten Erschwerniszuschläge.

c) Welchen Bruttomonatslohn erhält die Vorarbeiterin?


Könnt ihr mir vielleicht helfen ? Ich kann das noch nicht wirklich mit den Rechnungen.
Lg Ale.
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2 Antworten

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Hallo Ale,

ich würde folgendermaßen rechnen: 

 

Die Gesellin hat an 22 Tagen gearbeitet: 22 Tage = 8 * 22 Stunden = 176 Stunden. 

Sie bekommt pro Stunde 115% von 14,41€, also 16,57€.

a) Ihr normaler Stundenlohn beträgt 16,57€.

Also hat sie ohne Zuschläge verdient:

16,57€ * 176 = 2916,32€

b)

Beim Tragen einer Vollatemschutzmaske verdient sie 16,57€ + 20% = 19,88€ pro Stunde.

Bei Verwendung eines Sicherheitsgurtes und einer Fangleine verdient sie 16,57€ + 10% = 18,23€ pro Stunde.

c)

Bruttomonatslohn: 

176 * 16,57€ | normaler Lohn 

+ 12 * 16,57€ * 20% | 20% Zuschlag für Atemschutzmaske

+ 18 * 16,57€ * 10% | 10% Zuschlag für Gurt und Leine

=

2985,91€

 

Besten Gruß

Avatar von 32 k
Wie kommen Sie auf die 8 bei 22 Tage = 8 * 22 Stunden = 176 Stunden.  ?
Das ist eine Vermutung:
Normalerweise rechnet man ja mit einem 8-Stunden-Tag :-)
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a) Stundenlohn S: 14,41*1,15

b) Stundenlohn  mit Schutzmaske (SM): 14,41*1,15*1,2

Stundenlohn mit Gurt und Leine (SGL): 14,41*1,15*1,1

c)

22 Tage a 8 Stunden = 176 Stunden

davon 12 Stunden SM und 18 Stunden SGL (= 30 Stunden mit Zuschlag)

146*S+12*SM+18*SGL = ...
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