Einer meiner Schmuddeltricks bei der Berechnung von Grenzwerten ist ja die Inversion
      z  :=  1 / n       
    Während also  n €  |N  gegen  (  +  °°  )  geht,     geht z ===>  (  +  0  )  Damals hatte ich den Grenzwert einer Betragsfunktion auszuwerten. Und da argumentierte ich eben, die Krankenhausregel  sei Anwendbar, weil du nur den Rechtslimes bildest;  die rechtsseitige Ableitung der Betragsfunktion existiert auch in x0 = 0 .
   Bitte mich  nicht falsch zitieren; ich habe nicht behauptet, dass sie in x0 = 0 differenzerbar sei.