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Ein Einfamilienhaus wird bewohnt von Mieter A bis zum 15.07.2017 und von Mieter B bis zum 31.12.2017 Bei Auszug wird der Stand der Wasseruhr am 15.07. mit 534 m³ aufgeschrieben. Am 31.12.2017 ist der Stand 563 m³. Da der Stand 2016 von desn Wasserwerken mit 574 m³ geschätzt wurde, endet die Jahresabrechnung für 2017 demnach mit einem Minusverbrauch von 11 m³ udn einem Zahlbetrag von plus 103,93.Für Mieter A, der in der Nebenkostenabrechnung 2016 ja bereits 574 m³ berechnet bekommen hat und dem bei Auszug aufgeschrieben wurde, dass die Wasseruhr einen Stand von 534 m³ hat, endet seine Abrechnung tatsächlich also mit minus 40 m³ und die des Mieters B mit einem tatsächlichen Verbrauch von plus 29 m³Ich rechne demnach:Mieter A: 103,93 Euro : -11m³ * -40m³ = 377,93 Euro NachforderungMieter B: 103,93 Euro : -11m³ * 29m³ = 274,00 Euro GuthabenDas ist aber ja falschrum. Der Mieter A muss ja Geld bekommen udn der Mieter B muss nachzahlen. Was is falsch an meiner Formel?

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Hallo

 irgendwas an den Zahlen ist falsch. Stand 574 in 2016, und Stand 563 Mitte 2017 passt nicht.

auch 563 auf 574 in ca 5 Monaten ein Verbrauch von 11m^3, das wäre halb so viel wie der Durchschnitt in De

aber Mieter B hat nachweislich 11m^3 verbraucht, muss also 103€ bezahlen, Mieter A sollte diese 103€ + weitere 103€ aus der   Rückzahlung der Wasserwerke bekommen.

Mieter A hat ja nicht 574m^3 bezahlt. weil nicht gesagt ist wo der Zählerstand Anfang 2016 stand,

deine Formel hat also wenig mit den Zahlen zu tun.

Gruß lul

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