Zu a)
Laut Definition heißt eine differenzierbare (ableitbare) Funktion F(x) eine Stammfunktion von f(x), wenn F′(x)=f(x) gilt.
Im Übrigen ist jedes unbestimmte Integral I(x)=a∫xf(x)dx einer stetigen Funktion f(x) eine Stammfunktion von dieser. (Wenn eine Funktion auf [a,b] stetig ist, ist sie also auch dort integrierbar. → I(x) ist aufgrund von I′(x)=f(x) eine stetig differzierbare Funktion).
Es gilt also auch hier I(x)=a∫xf(x)dx⇒I′(x)=f(x).
Zu b)
Jede Funktion besitzt unendlich viele Stammfunktionen, die sich durch die additive Konstante (meist C) unterscheiden.
Daher lässt sich jedes unbestimmte Integral auch folgendermaßen darstellen:
I(x)=a∫xf(x)dx=F(x)+C1(C1∈R)
Da es eine Konstante ist, entfällt diese beim Differenzieren natürlich wieder, denn
dxd[C]=0,C∈R