1.) Da beide Funktionen auf ihrem Definitionsbereich differenzierbar sind gilt (Quotientenregel):
g1′(x) : (−2,2)→R, x↦(x−2)2x2−4x+12
g2′(x) : (2,∞)→R, x↦(x−2)2x2−4x+12
Offenbar gilt (x−2)2x2−4x+12=(x−2)2(x−2)2+8=1+(x−2)28>0 fu¨r alle x∈R∖{2}.
Nach dem Monotoniekriterium sind sowohl g1 als auch g2 auf ihren Definitionsbereichen streng monoton wachsend, besitzen insbesondere auch keine Extremwerte.
2.) Es gilt g1(x)x↘−2−2−2(−2)2−6⋅(−2)=−4 und außerdem g1(x)x↗2∞ Da es keine Extremstellen (bzw. lokale Maxima / Minima) gibt und g1 streng monoton steigend ist, ist g1 insbesondere durch -4 nach unten beschränkt. Nach oben ist g1 mit letzterem Grenzwert nicht beschränkt.
Es gilt g2(x)=x−2x2−6x=1−x2x−6x→∞∞
und zusätzlich
g2(x)x↘2−∞
Aufgrund der Grenzwerte ist g2 weder nach oben, noch nach unten beschränkt.