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Hey, ich muss eine Präsentation über das explizite Eulerfverfahren halten. Dabei behandle ich auch die Themen Differentialgleichungen, Anfangswertproblem und das Einschrittverfahren.

Meine Frage hierzu lautet: Warum wird bei Anfangswertproblemen und Einschrittfverfahren wie das explizite Eulerverfahren immer nur mit Differentialgleichungen 1. Ordnung gerechnet? Hat das einen speziellen Grund? Z.B. ist ja die Verfahrensfunktion des expliziten Eulerverfahrens ja y' = f(t,y). Und was passiert da eig mit den Differentialgleichungen höherer Ordnungen?

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Hallo

die Dgl 2 der Ordnung verwandelst du in ein System aus 2 Dgl 1.ter Ordnung und wendest darauf Euler an.

Gruß lul

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