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Gegeben sei eine Zahlenfolge (an) \left(a_{n}\right) . Beweisen Sie die Äquivalenz der beiden folgenden Aussagen:

(1) Die Zahlenfolge (an) \left(a_{n}\right) ist eine Nullfolge.

(2) Die beiden Zahlenfolgen (an) \left(a_{n}\right) und ((1)nan) \left((-1)^{n} a_{n}\right) sind konvergent.

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(1) ==> (2) dürfte ja leicht fallen.

(2) ==> (1): Seien limnan=a und limn(1)nan=b \lim\limits_{n \to \infty} a_n = a \text{ und } \lim\limits_{n \to \infty} (-1)^n \cdot a_n = b

Jede Teilfolge von an konvergiert auch gegen a und jede Teilfolge von (-1)n * an

konvergiert gegen b.

Die Teilfolgen mit geradem n stimmen bei beiden Folgen überein, also

ist a=b .

Die Teilfolge von (-1)n * an  mit ungeradem Index haben Folgenglieder, die

sich nur um das Vorzeichen unterscheiden, also tun die Grenzwerte das auch,

somit a=-b und zusammen mit a=b gibt das b=-b ==>  b=0 und mit a=b auch a=0.

Also ist an eine Nullfolge.

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