Bei einer Produktionsmenge von 2 ME liegt das Minimum der Grenzkosten.
(1) K′′(2)=0
Bei dieser Produktionsmenge gilt außerdem: Die Kosten sind gerade gedeckt,
(2) K(2)=0
die variablen Stückkosten betragen 6 GE
(3) xK(2)−K(0)=6
und die Grenzkosten 2 GE
(4) K′(2)=2
Stellen Sie das Lineare Gleichungssystem zur Bestimmung der ertragsgesetzlichen Kostenfunktion K(x) auf.
Es sind vier Bedingungen angegeben. Die Kostenfunktion wird dann wohl den Grad 3 haben, also
K(x)=ax3+bx2+cx+d.