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Aufgabe:

Das ist eine an Nahtstellen abschnittsweise definierter Funktionen übliche Vorgehensweise:

Die Funktion f ist an der Stelle x0 differenzierbar, wenn sie in x0 stetig ist und die linksseitige Ableitung in x0  den gleichen Wert hat wie die rechtsseitige Ableitung.

Kennt jemand dafür eine Quelle für einen formalen Beweis ?

Gruß Wolfgang…

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Hallo

versteh ich nicht, das ist doch der Beweis von Stetigkeit und Differenzierbarkeit?

lul

Kommentar gelöscht

1 Antwort

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Es sei \(g(x)=\frac{f(x)-f(x_0)}{x-x_0}\) für \(x\neq x_0\)..

Diffbarkeit von \(f\) in \(x_0\) bedeutet, dass

\(A:=\lim_{x\to x_0} g(x)\) existtiert, d.h. zu jedem \(\epsilon>0\)

gibt es ein \(\delta>0\), so dass

\(x_0-\delta < x < x_0+\delta\Rightarrow |g(x)-A|<\epsilon\).

Existenz der linksseitigen Ableitung \(A_-\) bedeutet

die Existenz eines \(\delta_1>0\), so dass

\(x_0-\delta_1 < x < x_0\Rightarrow |g(x)-A_-|<\epsilon\).

Entsprechend bedeutet die

Existenz der rechtsseitigen Ableitung \(A_+\)

die Existenz eines \(\delta_2>0\), so dass

\(x_0 < x < x_0+\delta_2\Rightarrow |g(x)-A_+|<\epsilon\).

Setze \(\delta=\min(\delta_1,\delta_2)\), dann gilt

\(x_0-\delta<x<x_0+\delta \Rightarrow |g(x)-A|<\epsilon\) für

\(A_-=A_+=:A\),

q.e.d.

Die Stetigkeit in \(x_0\) muss nicht vorausgesetzt werden, da

diese ex post aus der Diffbarkeit folgt.

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Hinweis: Bei abschnittsweise definierten Funktionen wird auch gerne als Kriterium verwendet:

$$\lim_{x \uparrow x_0}f'(x)=\lim_{x \downarrow x_0}f'(x)$$

Dafür muss die Stetigkeit von f im Punkt \(x_0\) explizit verlangt werden.

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