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Schriftlich eine 3 und mündlich eine 8 Mündlich zählt 1/3 das wären 4.6 Wird daraus eine 5? Oder entscheidet der lehrer hier? Mathematisch wäre es gerundet eine 5 (also bestanden). Mich hat dad einer gefragt, aber da ichnie auf einem gýmnasium war, weis ich nicht wie die das verrevhnen danke.
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Dazu aus der

Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie über
die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim

§ 15 Gesamtqualifikation

(1) ...

(2) ...

2. Wurde in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, werden das zweifach gewertete Ergebnis der schriftlichen Prüfung und das einfach gewertete Ergebnis der mündlichen Prüfung addiert und die Summe durch 3 geteilt; es wird nicht gerundet. Das nach Satz 1 ermittelte Ergebnis wird mit 4 multipliziert. Ein nicht ganzzahliges Ergebnis nach Satz 2 wird auf eine volle Punktzahl gerundet (Beispiel: 41,33 auf 41 Punkte, 42,66 Punkte auf 43 Punkte, siehe Tabelle in Anlage 1).

 

Bei 3 Punkten in der schriftlichen und 8 Punkten in der mündlichen Prüfung ergeben sich dementsprechend:

P = ( ( 3 * 2 + 8 ) / 3 ) * 4 = 56 / 3 = 18,666...

Punkte, die auf 19 Punkte gerundet werden.

Gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 2 der zitierten Verordnung ist zum Erreichen der Mindestqualifikation erforderlich, dass in mindestens 3 der 5 Prüfungsfächer mindestens 20 Punkte erreicht wurden. Damit liefert das hier betrachtete Fach eines der höchstens zwei "Ausfallergebnisse". Der Prüfling muss also zum Bestehen der Prüfung in mindestens 3 der übrigen 4 Prüfungsfächer mindestens 20 Punkte erreichen.

 

Hier der Link zu der zitierten Verordnung:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymAbiPrV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-GymAbiPrVBWV4P25%20jlr-GymAbiPrVBWV1P25%20jlr-GymAbiPrVBWV2P25%20jlr-GymAbiPrVBWV3P25

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Tut mir leid aber da ich mude bin^^ Versteh ich nicht ob es gereeicht hätte oder nicht? Sagen wir mal de schriftlich 3 muendlich 8, mathe schr. 3 eng schrift 7. Wäre es somit eefüllt? Danke
Laut der zitierten Verordnung gibt es fünf Prüfungsfächer.

Die Prüfungsergebnisse (Punkte) in Prüfungsfächern, in denen nur schriftlich oder nur mündlich geprüft wurde, werden mit 4 multipliziert.

Bei Prüfungsfächern, in denen sowohl mündlich als auch schriftlich geprüft wurde, wird die oben genannte Formel P = ... angewendet, um die Punktwertung zu erhalten.

Um zu bestehen müssen

1) In den fünf Prüfungsächern insgesamt 100 Punkte erreicht werden

2) müssen in mindestens 3 der Prüfungsfächer mindestens 20 Punkte erreicht werden.

In deinem Kommentar nennst du nun die Ergebnisse von 3 Prüfungsfächern, nämlich von einem nicht bezeichnete Fach, in dem schriftlich 3 Punkte und mündlich 8 Punkte erreicht wurden und von zwei weiteren, in denen nur schriftlich geprüft wurde (Mathe: 3 Punkte und Englisch: 7 Punkte).

Das nicht genannte Fach wird entsprechend der "P-Formel" mit 19 Punkten bewertet, Mathe mit 4 * 3 = 12 Punkten und Englisch mit 4 * 7 = 28 Punkten.

Insgesamt wurden also bisher 59 Punkte erreicht.

In den beiden noch fehlenden Prüfungsfächern müssen daher insgesamt noch mindestens 41 Punkte erreicht werden, wobei in jedem der beiden Fächer mindestens 20 Punkte (in vierfacher Wertung) erreicht werden müssen, weil die beiden zulässigen "Ausfallergebnisse" (weniger als 20 Punkte) bereits durch das nicht genannte Fach und durch Mathe "verbraucht" wurden.

Es könnte also noch reichen ...
Danke für deine antwort Er hat seine noten bekommen^^ 6 3 8das sind die schriftluchen noten^^

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