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Seien A abzählbar unendlich und B überabzählbar. z.Z.: Vereinigungsmenge A U B ist überabzählbar

hier darf nur Definition verwendet werden (laut Aufgabestellung) 

Nachtrag:

Def. von abzählbar und überabzählbar:

Eine Menge M heißt abzählbar unendlich, wenn sie dieselbe Kardinalität 
wie die Menge N der natürlichen Zahlen besitzt, d. h. wenn es eine bijektive
Abbildung f : N → M gibt. Eine Menge heißt abzählbar, wenn sie entweder endlich
oder abzählbar unendlich ist. Eine unendliche Menge, die nicht abzählbar unendlich
ist, heißt überabzählbar.

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Gib noch eure Definition an, damit da nicht eine "falsche" Definition in die Antwort gelangt.

Es seien A und B zwei abzählbar unendliche Mengen. Dann sind auch die Mengen A ∪ B und A × B abzählbar unendlich.

Das ist keine Definition von abzählbar oder überabzählbar. Aber gut, wenn ihr das benutzen dürft.

Def. von Abzählbar und überabzählbar:

Eine Menge M heißt abzählbar unendlich, wenn sie dieselbe Kardinalität 
wie die Menge N der natürlichen Zahlen besitzt, d. h. wenn es eine bijektive
Abbildung f : N → M gibt. Eine Menge heißt abzählbar, wenn sie entweder endlich
oder abzählbar unendlich ist. Eine unendliche Menge, die nicht abzählbar unendlich
ist, heißt überabzählbar.

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