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Problem der „Fotofragen“

Das Problem, dass Fragesteller Fotos von Büchern, Aufgabenblättern und Skripten bei der Mathelounge hochladen, besteht weiterhin, trotzdem direkt beim Upload-Button in roter Schrift vermerkt ist:

Der Upload von fotografierten Buchseiten und Skripten/ABs kann Strafen bis 1500 € für dich bedeuten.
Gib Aufgabentexte per Tastatur ein, das ist erlaubt. Formeln mit Mathpix übertragen!

Zum einen machen sich die Fragesteller strafbar (selbst Unwissenheit schützt hier nicht), zum anderen verursachen sie uns eine Menge redaktionelle Arbeit (z. B. Fragen werden nicht als ähnliche Fragen gefunden). Weiterhin sollte man von einem Fragesteller, der sich eine gute Antwort erhofft, auch erwarten können, dass er/sie sich die 5 Minuten nimmt und die Frage richtig stellt.

Neue Löschflag

Es gibt nun eine neue Flag „Texte sind einzugeben, Post wird gelöscht“, die ihr mit Klick auf den "Melden" Button erreicht.

2018-12-04-Neue-Loschflag.gif   

Wird diese Flag gesetzt, so erhält der Fragesteller eine automatische E-Mail mit Hinweis, dass er die Schreibregeln nicht eingehalten hat und der Post gelöscht wird. Zudem Hinweise, wie er es besser machen kann.

Diese Flag soll vor allem gesetzt werden, wenn ganze Arbeitsblätter oder Buchseiten hochgeladen worden sind!

Ausnahmen

Sollte es sich nur um ein paar Formeln und wenige Sätze handeln, so sollten wir kulant sein und diese bestehen lassen bzw. mit Mathpix nach Latex übertragen.


Bearbeitung/Übertrag übernehmen

Als Moderator/Redakteur habt ihr die Möglichkeit die Inhalte aus dem Foto zu Text/Latex selbst zu übertragen. Setzt die Flag "Ich übernehme die Bearbeitung" und editiert dann die Frage.


Antwort trotz Löschflag

Solltet ihr eine Frage beantworten, die mit einer Löschflag versehen ist, wird diese Antwort ebenfalls gelöscht. Daher: Solche Fragen zukünftig bitte nicht mehr beantworten!


Zum Weiterlesen:

1. Warum muss man Fragen als Text eingeben? Warum werden abfotografierte Aufgaben gelöscht?

2. Rechtliche Konsequenzen beim Hochladen von urheberrechtlich geschützten Bildern und Fotos von Büchern

3. FAQ: Wie stelle ich eine gute Frage? Fragen richtig stellen!

geschlossen: FAQ
von mathelounge
Avatar von 14 k

Ich denke insbesondere bei Grafiken, die zwingend erforderlich sind um die Aufagenstellung zu verstehen, sollten Ausnahmen gemacht werden.

Streng genommen: Wenn diese Grafiken aus dem Buch/Skript stammen, so sind sie auch geschützt. Sie müssten dann nachgezeichnet werden.

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