Aufgabe:
Sei μ ein Maß auf RN, für das nicht messbare Mengen E⊂RN existieren. Weiter seien f : RN→R,g : R→R Funktionen:
Ist g∘f : RN→Rμ-messbar, so ist gμ-messbar;
Ist g∘f : RN→Rμ-messbar, so ist fμ-messbar;
Problem/Ansatz:
Wenn ich richtig liege, müssten beide Aussagen falsch sein - ich müsst diese also widerlegen. Dabei komme ich allerdings nicht wirklich weiter.
Dass, dass g∘f messbar ist, wenn (g∘f)−1((α,∞)) für alle α messbar ist, ist mir klar - aber wie kann ich nun den Gegenbeweis konstruieren?
Danke für Hilfe!