Ich gebe zwei verschiedene Beweise. Einmal die Folgenstetigkeit, da sie elegant ist, und das ε,δ-Geplänkel, weil man sich manchmal auch einfach die Hände schmutzig machen muss.
Zur Folgenstetigkeit: Stetigkeit auf ganz R bedeutet: Für beliebige x∈R und beliebige Nullfolgen (an)n∈N muss gelten: n→∞limf(x+an)=f(x).
Wir rechnen explizit nach: n→∞limf(x+an)=n→∞limf(x)⋅f(an)=f(x)⋅n→∞limf(an)=f(x)⋅1=f(x), der benutzte Grenzwert gilt wegen der gegebenen Stetigkeit in 0.
Zum ε,δ-Geplänkel: Du weißt bereits, dass du wegen der Stetigkeit in der 0 für jedes ε>0 ein δ>0 bekommst, sodass (∣x∣<δ⟹∣f(x)−1∣<ε).
Wir nehmen uns jetzt irgendeinen Punkt x0=0 und irgendein ε>0. Von der Stetigkeit in 0 möchten wir jetzt ein δ>0, sodass ((∣x∣<δ⟹∣f(x)−1∣<∣f(x0)∣ε) Warum dieses komisch gewählte epsilon, merkst du gleich.
Jetzt nehmen wir an, wir haben ein x∈R mit ∣x−x0∣<δ. Wir wollen die Gleichung aus der Aufgabenstellung verwenden, die die Funktion erfüllt, und schreiben dafür x=x0+(x−x0). Jetzt können wir ausrechnen:
∣f(x)−f(x0)∣=∣f(x0+(x−x0))−f(x0)∣=∣f(x0)⋅f(x−x0)−f(x0)⋅1∣=∣f(x0)∣⋅∣f(x−x0)−1∣<∣f(x0)∣⋅∣f(x0)∣ε=ε.