Fallunterscheidung.  Ach übrigens;  welche Berufsaussichten hast du mit dem Mathe Abschluss?  Nur die aller besten. Nicht etwa, weil du gelernt hätteest, etwas zu beweisen -    das überlass mal dem Staatsanwalt und dem Herrn Kommissar.
   Nein;  bei sämtlichen Personalabteilungen hat sich herum gesprochen, dass du FALLUNTERSCHEIDUNG  kannst.
    Weiß ich aus dem Telekolleg; und mein Chef hat das auch immer  gesagt. (   Mich den popeligen Physiker strafte er immer  ab, ich  würde mir nie überlegen, was zu geschehen hat, wenn ein Job  in unserem Abteilungscomputer abstürzt. )
   x  ^   m  =  x  ^  n          (  1  )
    Fall 1;    n  =  m  .  Beide Funktionen sind identisch;  (  überabzählbar ) unendlich viele Lösungen.
   Fall 2 ;  n  <  m      (  2  )
       x  ^   n  [  x  ^   (  m  -  n  )  -  1  ]  =  0   (  3  )  
    Damit haben wir erst mal eine  n-fache Nullstelle
   sonderfall 3 :  n  =  0  ,  1  ,  2  ,  ...
   Im Falle n = 0   hast du bei x = 0 keinen Schnittpunkt.
      z  :=   m  -  n      (  4a  )
      x  ^  z  =  1     (  4b  )
       Fall 4 :  z ungerade   ===>  x  =  1       (  4c  )
       Fall 5 :  z1;2  =  (  -/+  1  )   sonst       (  4d  )