a) Der Spektralsatz gibt uns eine orthogonale Matrix V und eine Diagonalmatrix D bestehend aus den Eigenwerten von P. Wenn λ1,…,λn also die Eigenwerte von P sind (alle sind reell), gilt also
det(P⊤P)=0⟺det((V⊤DV)⊤(V⊤DV))=0⟺det(V⊤D2V)=0⟺det(V⊤diag(λ12,…,λn2)V)=0⟺det(diag(λ12,…,λn2))=0⟺∀1⩽k⩽n : λk2=0⟺∀1⩽k⩽n : λk>0
b) ⟹ wurde schon in "a)" gezeigt. Für die andere Richtung sei A eine symmetrisch positiv definite Matrix (man kann positive Definitheit auch für nicht symmetrische Matrizen definieren, daher muss dass eigentlich noch vorausgesetzt werden). Dann gilt für die Eigenwerte, dass sie reell sind und weiterhin für einen Eigenvektor v, welcher zu λ gehört
v⊤Av>0⟺v⊤vλ>0⟹λ>0
Nachtrag: Alle Eigenwerte einer symmetrischen reellen Matrix sind reell, da für einen beliebigen Eigenwert λ und einem dazugehörigen Eigenvektor v gilt (wir müssen nun natürlich mit einer Sesquilinear Form über C arbeiten):
⟨Av,Av⟩>0⟺vHAHAv=vHA2v=λ2vHv>0
und vHv>0 ist λ2 reell, da ⟨Av,Av⟩ reell ist.