Ich gehe hier von einem regulären oder einem Borel-Maß aus. Sonst erscheint mir das Vorgehen in 2) keinen Sinn zu machen.
Zu 1)
Da f,g stetig sind, ist auch h=f−g stetig. Damit ist
N=h−1((−∞,0))∪h−1((0,∞))
Stetige Urbilder offener Mengen sind offen. Damit ist N offen.
Zu 2)
Per Voraussetzung ist μ(N)=0
Wenn N nichtleer wäre, dann gäbe es wegen der Offenheit von N ein nichtleeres Intervall I⊆N. Das hieße aber
0<μ(I)≤μ(N)=0 Widerspruch!