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Aufgabe:

Das Kosmetikunternehmen stellt fest, dass eine Produktionsmaschine für die Herstellung von neuen Tiegeln nicht geeignet ist. Nach reiflicher Überlegung beschließen sie, eine neue Produktionsmaschine anzuschaffen. Am 15.06.2020 kaufen sie für 20000 Euro eine neue Produktionsmaschine. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die Produktionsmaschine wird linear abgeschrieben.



Problem/Ansatz: Wie lauten die Buchwerte für das Jahr 2020, 2021 und 2022?

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BW Ende 2020: 20000- 6;5/12*20000*1/5 ) = 17833,33

Ende: 2021: 17833,33 - 20000/5 = 13833,33

Ende 2022: 13833,33 - 20000/5  = 9333,33

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Wenn die Maschine 20.000 € brutto kostet, kannst du dann sagen, wie hoch der Anfangsbuchwert ist und wie viel man für ein ganzes Jahr abschreibt und wie viel man anteilig im ersten Jahr abschreibt?

Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind die Buchwerte 14.845,94  €, 11.484,60 € und 8 123,26 €.

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Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind die Buchwerte 14.845,94  €, 11.484,60 € und 8 123,26 €.

Ich befürchte, Du hast Dich verrechnet. Oder vertippt.

Ich gehe davon aus, dass die Maschine 20000 € brutto kostet.

Du unterstellst einen deutschen MWST-Satz hast ihn aber nicht auf den Nettopreis bezogen. In der Buchhaltung wird immer ohne MWST aktiviert.

Wenn ich etwas kaufe, dann gehe ich in der tat von einem Kauf in Deutschland aus. Und zum Kaufpreis gehört die Umsatzsteuer dazu. Gebucht wird

Anlagekonto
Vorsteuer
an Bank, Kasse, etc.

Auf dem Anlagekoto erscheint nur der Netto-Wert.

Genau. Und darum wird das Vorsteuerguthaben nicht abgeschrieben.

Genau. Abgeschrieben werden nur der Nettopreis von 16806,72 €.

Für die die Schwierigkeiten im Lesen haben

Am 15.06.2020 kaufen sie für 20000 Euro eine neue Produktionsmaschine.

Wenn ich etwas für einen Geldbetrag kaufe dann ist der Kaufpreis grundsätzlich hier in Deutschland ein Bruttopreis.

Du verstehst das aus Konsumentenoptik.

Buchhaltung wird von Unternehmen geführt. Und die bilanzieren ohne MWST. Auf der ganzen Welt, auch in Deutschland. Hat mit der Vorsteuerabzugsberechtigung zu tun.

Und die MWST musst Du auf den Nettopreis beziehen nicht auf den Bruttopreis, darum wäre 16200 netto falsch wenn 20000 brutto wäre. Das ist zumindest in der ganzen EU so.

Ich lasse das, wenn du es nicht verstehst.

Ist ja gut, dass Du es verstehst.

Genau. Abgeschrieben werden nur der Nettopreis von 16200 €.

Das ist aber nicht der Nettopreis! 20000 Euro brutto sind 119 %. Netto sind dann 100 %.

Das ist aber nicht der Nettopreis! 20000 Euro brutto sind 119 %. Netto sind dann 100 %.

Ja, damit habe ich auch in den Buchwerten gerechnet.

Netto sind es 16806,72 €. Das hatte ich hier falsch angegeben gehabt. Habe ich aber jetzt korrigiert.

Bei solchen Aufgaben ist immer von Nettopreis auszugehen, wenn nichts anderes gesagt ist. Wenn von AfA die Rede ist, ist der Nettopreis relevant. Auch die schöne Zahl 20000 spricht dafür. Wenn ein Unternehmen kauft, kauft es immer netto im Blick auf die Buchführung. Die MwSt, hier Vorsteuer, ist ein Durchlaufposten und ohne Bedeutung.

Ein Unternehmer sagt nie: Ich habe die Maschine für 20000 brutto gekauft, ihn interessiert nur der Nettopreis, der in seine Bilanz eingeht.

Andernfalls wäre sich erwähnt, dass 20000 der Bruttopreis ist. Kaufleute denken beim Einkauf immer netto, die Mwst., die der Verkäufer bekommt, interessiert ihn nicht. Er bekommt sie als Vorsteuer zurück bzw. verrechnet sie bei der Ermittlung der Zahllast.

So habe ich das einst gelernt.

Ich habe es gelernt, dass Netto immer dabei stehen muss. Ansonsten sollten wir davon ausgehen, dass es Bruttopreise sind.

Wenn ich dir sage, ich habe gestern eine Lampe für 100 Euro gekauft, dann enthalten die 100 Euro natürlich die Umsatzsteuer, und zwar unabhängig, ob ich die Lampe für mich oder mein Unternehmen gekauft habe.

Auch in gewerblichen Katalogen müssen die Preise als Bruttopreise aufgelistet sein, solange nicht dabei steht, dass es Nettopreise sind bzw. das beliebte "zzgl. MWSt." dabei steht.

Auch in meinem etwas in die Jahre gekommenen Rechnungswesebuch von Schmolke/Deitermann steht bei Nettopreisen auch immer Netto dabei.

Es geht um eine Maschine. .

Zudem ist MwSt. hier der falsche Begriff aus Käufersicht. Für ihn wäre es eine Vorsteuer, die er aktiviert.

Ich weiß von Realschulaufgaben aus jüngerer Zeit, dass immer MwSt. beim Preis dabeisteht, wenn zu aktivierende Vermögensgegenstände erworben werden. Da die AfA sich immer auf Netto-Beträge bezieht, ist auch hier von einem solchen auszugehen.

Du musst trennen zwischen Privat und Geschäft.

Wenn ein Lehrer für seinen Beruf einen Computer kauft, den er nicht auf einmal abschreiben kann, kann er den Betrag mit MwSt. abschreiben, weil er die nicht separat zurückfordern kann.

Den Geschäftsmann hingegen interessiert nur der Nettopreis. Wenn er eine Maschine für 119.000 kauft, sagt er gewöhnlich: Ich habe 100.000 investiert/ausgegeben, nicht 119.000.

Hier kann ich dir beim besten Willen nicht zustimmen. döschwo hat hier Recht.

Wenn es anders wäre, würde heute in der Schule dastehen: 20.000 inclusive MwSt.

Denk auch an die Summe 20000, Sie wurde bewusst genommen, damit man der Afa-Betrag leicht berechnen kann.

Ich bin mir fast sicher, wenn Jana nochmals in der Aufgabe nachschaut, dass dort dann vermutlich irgendwo der Begriff netto steht.

Und wenn ein Unternehmen eine Maschine für 20000 Euro kauft und nicht darauf hingewiesen wird, dass dies ein Nettopreis ist, dann wird er sich fragen, warum dann die Firma von seinem Konto 23800 Euro abbucht.

Die 3800 sind ihm wurscht, weil er sie zurückbekommt vom FA. Sollte er es vergessen haben und das Konto nicht gedeckt sein, zahlt er mehr Dispozinsen, der er aber auch wieder absetzen kann.

Unternehmen denken immer netto, wenn sie etwas zu Firmenzwecken kaufen.

PS:

Früher wurde im großen Stil Vorsteuerbetrug begangen mit fiktiven Rechnungen. Heute ist das nicht mehr so einfach.

vgl:

https://de.wikipedia.org/wiki/FlowTex

Die Story wurde verfilmt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Big_Manni

PS:

Unter dieser Maßgabe, hast du natürlich Recht:

Wenn die Maschine 20.000 € brutto kostet,

Wenn der Verkäufer überhaupt MWST-pflichtig ist.

Und der Verkauf in Deutschland stattfindet.

Und man bei der Prozentrechnung das mit der Bezugsgröße richtig auf die Reihe kriegt.

Wenn das hier schon ziemlich off-topic verläuft (über Abschreibung zu MWST zu Vorsteuerbetrug): Letzteres ist endemisch, und zwar in der EU. Die Welt hat einen erheblichen Handels- und Dienstleistungsbilanzüberschuss mit sich selber. Was eigentlich per Definition unmöglich ist. Wenn man den Zahlen nachgeht, findet man heraus, dass der Überschuss ganz weitgehend in den EU-Ländern geschieht, den Rest der Welt kann man vernachlässigen. Der MWST-Betrug erklärt es. Es entgehen den Staaten bzw. deren steuerzahlenden Einwohner Milliarden. Adressiert worden ist es bisher nicht. Dafür hat man legiferiert, dass bestimmte Südfrüchte eine Länge von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm besitzen müssen (Verordnung (EG) Nr. 2257/94 der Kommission vom 16. September 1994 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Bananen). Falls jemand an einem Paper über das Handelsbilanzüberschussmitsichselberproblem mitwirken möchte, ich wäre dabei.

Mich würde eher der Nettoschaden für den Steuerzahler interessieren. Auch hinterzogenes Geld kommt in den Kreislauf zurück und damit auch in den Steuerkreislauf. Wer 1 Mio hinterzieht und das Geld ausgibt, ist mindestens mit 19% MwSt. dabei, kurbelt die Wirtschaft an, schafft oder sicher indirekt Arbeitsplätze usw. Der Nettoverlust fällt also immer geringer aus, als die Bruttozahlen es aussagen.

Das 100 Mrd. Sondervermögenprogramm ist ein Konjunkturprogramm a la deficit spending und Schulden zahlt der Staat eh nie mehr wirklich zurück. Solange die Zinsen bezahlt werden können, Schulden, was solls. Amerika hat es allen vorgemacht und ist in hat aus ca. 20 Jahren von 8 Billionen 33 gemacht. Wen interessiert das wirklich? Genauso wenig wie die Zeitbomben, die in spekulativen Anlagen liegen und das Weltjahres-BSP um ein Vielfaches übertreffen.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1975/umfrage/staatsverschuldung-der-usa/


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Im ersten Jahr wird abgeschrieben: 6,5 / 12 von 1/5 von 20000

im zweiten Jahr wird abgeschrieben: nochmals 1/5 von 20000

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Super danke dir

Ah. Du kaufst die Maschine also netto ein.

Und der Juni, in dem die Maschine gekauft wird wird komplett abgeschrieben. Egal ob man etwas am 1. oder 30. Juni kauft. Der Juni wird voll abgeschrieben.

Das ist eine Frage der GOB und trifft meistens nicht zu.

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