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Aufgabe:

Welche der angegebenen Schlussfolgerungen ist zutreffend, wenn für die Herstellung von 60 Mengeneinheiten eines Produktes die Grenzkosten K′(60)=150 betragen und die Fixkosten 7.850 sind?

A) Die Gesamtkosten der Produktion von 60 Mengeneinheiten des Produktes betragen 16.850 Geldeinheiten.

B) Wenn die Produktion um 2% sinkt, dann sinken die Gesamtkosten um ungefähr 5%

C) Bei der Herstellung von 60 Mengeneinheiten des Produktes betragen die durchschnittlichen Kosten pro Stück 2,50 Geldeinheiten.

D) Wenn die Produktion von 60 auf 64 Mengeneinheiten steigt, dann steigen die Kosten um ungefähr 600 Geldeinheiten.


Problem/Ansatz:


Ich dachte erst A) sei richtig weil ich dann einfach K´(60)  als Stückkosten benutzt hätte und das dann mit den Fixkosten  hochgerechnet würde, doch das war falsch. Bei den anderen Lösungen bin ich etwas Ratlos wie man dort hin kommen könnte und würde nicht über etwas Hilfe freuen. ich hab auch leider keine Lösungen...

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1 Antwort

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Beste Antwort

Die Grenzkosten bezeichnen ja die ungefähre Kostensteigerung wenn man bei

60 die Produktion um 1 erhöht.  Wenn man also um 4 erhöht dann steigen die

Kosten um 600.

Avatar von 287 k 🚀

Danke, ist ja wirklich simpel... Manchmal häng ich mich einfach an sowas auf und brauch dann wieder etwas Starthilfe :D

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