Aloha :)
zu a) Wähle z.B. A=(1000) und b=(01). Dann ist det(A)=0 und b=0, aber das Gleichungssystem A⋅x=b hat die Lösung x=(01), also ist die Lösungsmenge nicht leer. Die Behauptung ist daher im Allgemeinen falsch.
zu b) Die logische Negation der Behauptung ist:det(A)=0∨b=0⟹L(A;b)=∅
Wenn det(A)=0 ist, existiert die inverse Matrix A−1 und damit eine Lösung des Gleichungssystems:A⋅x=b⟹x=A−1⋅b
Wenn b=0 ist existiert die triviale Lösung x=0, denn A⋅0=0=b.
In beiden Fällen ist die Lösungsmenge also tatsächlich nicht leer. Damit ist die Negation der Behauptung richtig und somit auch die Behauptung selbst.