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Aufgabe:

Es sei A ∈ Kn,n und b ∈ Kn,1. Beweisen oder widerlegen Sie :
(a) Ist det(A) = 0 und b =/= 0, dann gilt L(A, b) = ∅.
(b) Ist L(A, b) = ∅, dann gilt det(A) = 0 und b =/= 0


Problem/Ansatz:

Wir hatten einen Satz, dass L(A,b) nicht leer ist, wenn b..=0 gilt.

Da b ungleich 0 ist müsste L(A,b) leer sein. Reicht das ale Beweis?

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(a) ist falsch. Überlege dir einfach ein Gegenbeispiel für n=2

(b) Kontraposition: Falls det(A) ≠ 0 oder b = 0 ist doch offensichtlich, dass das LGS Ax=b mind. eine Lösung hat?

Noch ergänzend zu a): Es ist wichtig, dass Du Dir Deinen Logik-Fehler klar machst, also die Verwechslung von notwendiger und hinreichender Bedingung

Gruß Mathhilf

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Aloha :)

zu a) Wähle z.B. A=(1000)A=\begin{pmatrix}1 & 0\\0 & 0\end{pmatrix} und b=(10)\vec b=\binom{1}{0}. Dann ist det(A)=0\operatorname{det}(A)=0 und b0\vec b\ne\vec 0, aber das Gleichungssystem Ax=bA\cdot\vec x=\vec b hat die Lösung x=(10)\vec x=\binom{1}{0}, also ist die Lösungsmenge nicht leer. Die Behauptung ist daher im Allgemeinen falsch.


zu b) Die logische Negation der Behauptung ist:det(A)0    b=0        L(A;b)\operatorname{det}(A)\ne0\;\lor\;\vec b=0\;\implies\;L(A;\vec b)\ne\emptyset

Wenn det(A)0\operatorname{det}(A)\ne0 ist, existiert die inverse Matrix A1A^{-1} und damit eine Lösung des Gleichungssystems:Ax=b        x=A1bA\cdot\vec x=\vec b\;\implies\;\vec x=A^{-1}\cdot\vec b

Wenn b=0\vec b=0 ist existiert die triviale Lösung x=0\vec x=\vec 0, denn A0=0=bA\cdot\vec 0=\vec 0=\vec b.

In beiden Fällen ist die Lösungsmenge also tatsächlich nicht leer. Damit ist die Negation der Behauptung richtig und somit auch die Behauptung selbst.

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