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Aufgabe ist "Ermitteln Sie den Parameter a".

Aus einer vorherigen Teilaufgabe ist bekannt, dass

        a·∫1,8 .. 3,6  (t-1,8)(t-2,4)(t-3,6) dt = 0,19

ist.

Würde folgendes als Dokumentation des Lösungswegs ausreichen?

        a = 0,19 / ∫1,8 .. 3,6  (t-1,8)(t-2,4)(t-3,6) dt = 0,19/(-0,2916) = -0.6516

Ist ein Hinweis, dass das Integral mit dem TR berechnet wurde, notwendig?

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Hi oswald,

wenn in der Aufgabe explizit der TR erlaubt war (bzw. im Abi gibt es ja je einen Teil mit und ohne TR), dann sollte klar sein, dass dieser hierfür verwendet wurde.

Ich selbst würde aber den Schülern nahe legen, zumindest über dem Gleichheitszeichen ein "TR" hinzuzufügen. Dann sollte es keine Komplikationen geben.

Grüße

Bei uns in Hamburg wäre nur der TR im Teil mit Hilfsmittel nur erlaubt, wenn es eine Klausur mit CAS Einsatz ist.

Taschenrechner können hier zwar auch das Integral numerisch lösen, man möchte vom Schüler aber sehen, dass er z.B. eine Stammfunktion bilden kann und mit dessen Hilfe auch ein bestimmtes Integral berechnen kann.

Sowas hängt aber sehr vom Lehrer ab. Da letztendlich der Fachlehrer auch im Abi die Arbeit korrigiert und bewertet ist die Absprache mit dem Fachlehrer nötig, was dort erlaubt ist. Wenn er vorher auch immer die numerische Integration per TR erlaubt hat, dann darf man das auch im Abi so machen.

Ein anderes Beispiel sind lineare Gleichungssysteme. Die können Taschenrechner bis zum Grad 3 auch locker lösen. Ín der regel ist es aber nicht erlaubt einfach den TR einzusetzen, sondern es soll schon noch ein Verfahren der Reduzierung (z.B. Additionsverfahren) angewandt werden.

Mir geht es nicht darum, ob der Taschenrechner verwendet werden darf oder nicht. Mir geht es darum, wie die Lösung dokumentiert wird.

Wenn man einen Taschenrechner benutzen darf ist das einfach wie ein Rechenausdruck, den man dann auch mit dem TR benutzen darf. Dann braucht auch nichts dokumentiert werden.

Man dokumentiert ja auch nicht wie man

3.879 * e^{0.003571}

berechnet. Man tippt es in den TR ein und gut ist. Wie gesagt ist es abhängig vom Fachlehrer ob er es zulässt sowas normal mit dem TR zu berechnen. Wenn ja dann sollte er sich auch nicht beschweren wenn es so gemacht wird.

2 Antworten

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Im Thesaurus der KMK wird der Operator "ermitteln" nicht erwähnt. Für Biologie fand ich an anderer Stelle: Ermitteln=Einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren.

Wie das Ergebnis gefunden wurde, ist offensichtlich in Biologie egal.

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@oswald: Kannst du daraus nicht eine Antwort machen, damit man den Link im Bedarfsfall einfacher wiederfindet.

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In der Regel werden standardmässig "vollständige und übersichtiliche Rechenwege / Argumentationen" verlangt. Steht z.B. in der Einleitung oder im Kleingedruckten, das man vor der Prüfung zu lesen bekommt. 

Habe gar nicht gesehen, dass das deine Frage war.
Ein kleines (GTR) unter dem Gleichheitszeichen sagt eigentlich genug über deine Berechnung von -0,2916.

Mit einem Hinweis "mit GTR (Modell...) ausgerechnet. Eingabe: "..... " "  sollte die Berechnung des Integrals an sich als vollständig gewertet werden.

Dein Link:

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/getfile.php?file=3822

sagt doch eigentlich alles.

Die Angabe einer Folge von GTR-Befehlen erfüllt nicht die Anforderung, ein Vorgehen („bestimmen“, „ermitteln“) oder eine Berech- nung („berechnen“) darzustellen.

Du hast deutlich mehr als nur die Befehle dokumentiert. Wenn du zu viel Zeit hast, kannst du am Schluss immer noch die Klammern ausmultiplizieren und die Stammfunktion von Hand bestimmen.

Denke an deinen Aufsatz. Wenn du dort Gedankensprünge machst, argumentierst du nicht gut genug und bekommst einen Abzug.

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