0 Daumen
224 Aufrufe

Hallo :)

Sei (G,*) eine Gruppe und e das neutrale Element. Seien weiterhin a, b in G fest.

Kann ich aus a*b = a auf b = e schließen? Hier überprüfe ich ja nur einen einzelnen Fall, aber ich hatte folgende Überlegung:

ab = a => a'ab = a'a => eb = e => b = e

Setze ich hier etwas unerlaubtes voraus? a sollte ja ein Inverses besitzen, wenn G eine Gruppe ist (meine Frage ist also, reicht es einen einzelnen Fall zu prüfen obwohl das neutrale Element ja eg = g für alle g in G erfüllen muss?)

Danke!

Avatar von

2 Antworten

0 Daumen

Zumindest ist \( b \) rechtsneutral für \( a \) nach Definition. Wegen der Gruppeneigenschaft und der Eindeutigkeit des neutralen Elements folgt sofort \( b=e \).

Avatar von 11 k

Zumindest ist b rechtsneutral nach Definition

Die Definition von "rechtsneutral" verlangt, dass b für alle a die Bedingung ab=b erfüllt, hier wird sie aber nur für ein spezielles a verlangt.

Je nach Kenntnisstand folgt aber auch daraus b=e sofort oder erst nach Beweis der Eindeutigkeit des neutralen Elements, denn die vorgeführte Rechnung zeigt ja nur, dass b ein für das Element a passendes Rechtseinselement ist.

Hi, vielen Dank. Heißt das, man könnte statt $$"b \in G$$ heißt rechtsneutrales Element genau dann wenn $$\forall a \in G:\:ab = a"$$ auch äquivalent $$"b \in G$$ heißt rechtsneutral $$\Longleftrightarrow \exists a \in G: \:ab = a$$ fordern oder reicht das nicht?


Edit: habe gerade erst die Antwort von hj2166 gesehen. d. h. die Eindeutigkeit des rechtsneutralen Elements wäre noch zu beweisen? Wie genau würde das aussehen? Vielen Dank schon einmal!

Man kann eine Definition nicht fordern.

Deine zweite Definition reicht aber nicht als Kriterium für Gruppeneigenschaft.

Ah, stimmt. Ich wollte nur fragen, ob die beiden Definitionen äquivalent sind

Deine Rechnung lässt vermuten, dass als Definition von einer Gruppe verlangt wird, dass sie eine Halbgruppe ist, in der es ein (universelles) linksneutrales Element eL gibt, das eL*a=a für alle a erfüllt sowie für jedes a ein (privates) Linksinverses a', das a'*a=eL erfüllt.
Unter diesen Voraussetzungen lässt sich beweisen, dass dieses eL auch rechtsneutral ist und dass es keine weiteren links- oder rechtsneutralen Elemente gibt sowie dass dieses a' auch rechtsinvers ist und es zu a keine weiteren links- oder rechtsinversen Elemente gibt.
Solche Beweise findest du in einschlägigen Lehrbüchern.

Gut, dann ist b eben rechtsneutral für a. Eindeutigkeit liefert doch dann aber dennoch das Gewünschte.

Sei (G,*) eine Gruppe und e das neutrale Element. Seien weiterhin a, b in G fest.

Mit diesen Voraussetzungen folgt doch bereits, dass es ein a' in G mit a'*a=a*a'=e geben muss, oder habe ich die Gruppenaxiome (hier: die Existenz des Inversen) falsch in Erinnerung?

0 Daumen

Ja, es reicht aus, dass \(ab=a\) für ein \(a\in G\) gilt, um \(b=e\) zu folgern, und dein Beweis ist korrekt, sofern du in jedem Schritt angibst, was du tust.

Wenn du als Zusatz noch einmal als "Sanity Check" sichergehen willst, dass \(b\) wirklich die Eigenschaft des neutralen Elements besitzt:

Für alle \(x\in G\) gilt: \(bx = ebx = (a^{-1}a)bx = a^{-1}(ab)x = a^{-1}ax=ex=x\). Wir brauchen nur ein \(a\), um diese Rechnung für beliebiges \(x\) zu machen.

Ein Bonus, den du vielleicht einmal brauchen wirst, wenn du dich mehr mit Gruppen beschäftigst: Die Multiplikation mit einem Gruppenelement definiert eine Selbstbijektion \(g^*:G\to G\), gegeben durch \(g^*(x):=gx\). Eine Kollektion solcher Bijektionen (für jedes \(g\in G\) eine Bijektion \(M\to M\) für eine Menge \(M\)), die sich mit der Gruppenoperation verträgt (also mit der Eigenschaft, dass \((gh)^*=g^*\circ h^*\), wobei \(\circ\) Verknüpfung von Funktionen ist) nennt sich \(G\)-Wirkung oder \(G\)-Operation auf \(M\). Das obere Beispiel ist die sogenannte "kanonische Wirkung von \(G\) auf sich selbst". Was du oben bewiesen hast, ist dass für \(g\neq e\) die Wirkung von \(g\) keinen Fixpunkt besitzt, also es existiert kein \(x\in G\) mit \(g^*(x)=x\). Jeder Punkt wird also irgendwo anders hinbewegt, kein Element wird festgelassen (außer bei \(e^*\), das ist einleuchtenderweise immer die Identitätsfunktion). Die kanonische Wirkung von \(G\) auf sich selbst ist also eine sogenannte freie Wirkung, das hat viele weitreichende Konsequenzen. Zum Beispiel ist jede endliche Gruppe mit Ordnung \(n\) eine Untergruppe der Permutationsgruppe auf \(n\) Elementen \(S_n\), und die Einbettung ist einfach die kanonische Wirkung. Genau so kannst du den Satz von Lagrange folgern, nämlich dass die Ordnung einer Untergruppe ein Teiler der Ordnung der ursprünglichen Gruppe ist, indem du die kanonische Wirkung untersuchst.

Avatar von

Hallo, vielen Dank für die sehr ausführliche und hilfreiche Antwort! Abgesehen von der guten Beantwortung meiner Frage klingen die Informationen zur Wirkung ziemlich interessant, ich les mal ein wenig darüber nach, mal schauen ob ich davon was verstehe (den Beweis für den Satz von Lagrange hab ich aus der Vorlesung bisher z.b. nur bedingt nachvollzogen). Schönen Abend noch! :)

Ein anderes Problem?

Stell deine Frage

Willkommen bei der Mathelounge! Stell deine Frage einfach und kostenlos

x
Made by a lovely community